Die Kosten für
- TCM-Behandlungen werden von der Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden, je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung, zum Teil übernommen. Am Besten direkt bei der Krankenkasse
abklären.
- NLP- Beratung, Deltascan und Tierbehandlungen sind nicht kassenpflichtig und werden vom Kunden übernommen.
- Verschreibungspflichtige TCM-Arzneimittel werden von der Zusatzversicherung teilweise, je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung, übernommen.
- Vitalpilzprodukte und Stoffwechselprodukte werden vom Kunden übernommen.
Bei einem Hausbesuch für Grosstiere beinhaltet der Preis der Konsultation eine individuelle Wegpauschale, die vorgängig vereinbart wird.
Kant. Berufsausübungsbewilligung seit Juni 2004
A-Mitglied NVS und TCM Fachverband Schweiz
Anerkennung EMR/ASCA/Visana/EGK